Blick nach vorn – zuerst zum Anwalt
Bei einer Trennung bzw. Scheidung steht man vor der Aufgabe, mit dem Vergangenem abschließen und neu anzufangen. Damit das gelingt, sind Informationen über die Rechtslage wichtig. Was kann ich beanspruchen? Wozu bin ich verpflichtet? Was kann man vertraglich regeln? Ein Beratungsgespräch bei der Anwältin verschafft Ihnen einen Überblick, wo Sie stehen und was Ihre nächsten Schritte sein können.
Gern informiere und vertrete ich Sie in folgenden Angelegenheiten:
Als Fachanwältin für Familienrecht
habe ich mich auf Rechtsstreitigkeiten rund um die Familie spezialisiert. Klären Sie mit mir z.B. folgende Fragen:
• Wie läuft eine Trennung bzw. Scheidung ab?
• Kann ich Unterhalt beanspruchen oder muss ich welchen zahlen?
• Was ist Zugewinn? Steht mir Zugewinn zu und wie berechnet er sich?
• Was ist Versorgungsausgleich? Welche Ansprüche oder Pflichten ergeben sich für mich daraus? Welche Möglichkeiten habe ich, diesen abzuändern?
• Wie teilen wir gemeinsames Vermögen bzw. Schulden?
• Wer darf die gemeinsame Immobilie weiter nutzen?
Darüber hinaus entwerfe ich für Sie auch Verträge für die Trennung oder Ehescheidungsfolgen.
Als zertifizierte Mediatorin (Master of Mediation)
vermittle ich zwischen zwei oder mehr Personen, um eine gemeinsame und faire Lösung zu finden. Schwerpunktmäßig bin ich hierbei in familiären Belangen oder bei Erbauseinandersetzungen tätig.
Auch rund ums Erben/Vererben
bin ich anwaltlich tätig. Gern unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder der Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen.
Als Vorsorgeanwältin
berate ich Sie über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen und erstelle für Sie entsprechende Dokumente.
Die Vollmachtsurkunde regelt die Vertretung gegenüber dritten Personen, Behörden und sonstigen Institutionen.
Zu regeln ist aber auch der Auftrag zwischen Vollmachtgeber und seinem Vertreter im Innenverhältnis. Dabei können z.B. folgende Fragen auftreten:
• Was soll er für mich konkret tun oder vermeiden?
• Hat er dafür Anspruch auf Aufwandsentschädigung?
• Wie hat er seine Arbeit zu dokumentieren?
Hierfür erstelle ich Ihnen gern eine individuelle Vereinbarung.
Was kostet die Anwältin?
Abgerechnet wird meine Tätigkeit anhand der Gebührentabelle des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Honorarvereinbarung. Reine Beratungstätigkeit wird zeitgenau nach vereinbartem Stundensatz abgerechnet.